KOMMENTAR

In eigener (unserer) Sache


Die Europäische Norm 1646-2 definiert die Gewichtsangaben für Reisemobile. Sie empfiehlt den Herstellern, die folgenden vier Gewichtsangaben zu machen:

1. Die technisch zulässige Gesamtmasse: Das maximale Gewicht bestimmt, welchen Führerschein man benötigt, um das Wohnmobil zu fahren. Die Grenze, die Pkw- von Lkw-Klasse unterscheidet, liegt bei 3,5 Tonnen.
2. Die Masse im fahrbereiten Zustand: Wie viel wiegt das Fahrzeug, wenn die Tanks nach Vorgabe gefüllt sind und die Ausrüstung (Normbeladung) an Bord ist?
3. Die Höchstzuladung: Wie viel darf maximal geladen werden?
4. Die Masse der Grundausstattung.

Das Problem mit der Grundausstattung: Gemäß EN 1646-2 umfasst die Grundausstattung eines Reisemobils: 75 Prozent des Treibstofftanks, 90 Prozent des Gasvorrats, 90 Prozent des Frischwasservorrats und ein vier Kilogramm schweres elektrisches Anschlusskabel, das zur inkludierten Zuladung eines jeden Reisemobils gehört.

Was gehört zur Normbeladung? Die EN 1646-2 definiert auch die Normbeladung eines Reisemobils. Dazu gehört die persönliche Ausrüstung, die mit 10 Kilogramm pro Sitzplatz sowie einem Längenfaktor von 10 Kilogramm pro Meter Außenlänge und weiteren 30 Kilogramm (Reserve) berechnet wird.

Beispiel: Drei weitere Sitzplätze zuzüglich zum Fahrer: 3 x 10 = 30 Kilogramm Sechs-Meter Mobil: 6 x 10 = 60 Kilogramm zuzüglich 30 Kilogramm Reserve macht zusammen 120 Kilogramm. Darüber hinaus sollte die Zuladung das Gewicht der Zusatzausstattung eines Fahrzeugs enthalten. Gemäß EN 1646-2 sollten auch die Gewichte der Insassen mit 75 Kilogramm pro Sitzplatz berücksichtigt werden. Bei unseren drei zusätzlichen Sitzplätzen: 3 x 75 weitere 225 Kilogramm. Bei einer technisch zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen und einem fahrfertigen Gewicht von über 3 Tonnen, zuzüglich der errechneten 345 Kilogramm unseres 4 Personen-Sechs-Meter Mobils wird jedem klar, das passt in der Realität einfach nicht!

Die Auswirkungen dieser Entwicklung finden sich im Chaos der aktuellen technischen Daten und Preislisten der Hersteller. Um den gesetzlichen Bestimmungen und DIN-Normen zu entsprechen, werden keine konkreten Angaben mehr gemacht. Sowohl die Anzahl der Sitzplätze, die technisch zulässige Gesamtmasse und das Gewicht des fahrfertigen Fahrzeugs werden in ungenauen Bereichen (von bis) angegeben. Als zusätzlicher Wert wird anstatt dessen das maximale Gewicht für Sonderzubehör angegeben. Die Folge: totale Verwirrung bei Händlern und Käufern.

Daher die dringende Bitte an die Hersteller und den Herstellerverband CIVD: Einheitliche, nachvollziehbare Gewichtsangaben gemäß den Vorgaben der EU-Norm EN 1646-2 sollten in den Prospekten enthalten sein. Aber der Hinweise auf einen bei der Fahrt mit maximal 20 Litern gefüllten Wassertank helfen da nicht wirklich - und ob der Gasfrei-Trend zielführend ist, wage ich ebenfalls zu bezweifeln!

Was bleibt: Endlich den notwendigen Druck aufbauen, die zulässige Gesamtmasse für die EU-Führerscheinklasse B generell auf 4,25 Tonnen zu erhöhen oder eine spezielle „Reisemobil-Variante“ zu etablieren. Gerade im Hinblick auf die auch im Caravaning-Bereich kommende E-Mobilität ist die aktuelle Gewichtsgrenze von 3,5 Tonnen in Europa absolut nicht mehr praxisgerecht. |